In den letzten Wochen hat die Diskussion über die Anwesenheit von Weichmachern in Kinderurin für Aufsehen gesorgt. Insbesondere wird vermutet, dass der UV-Filter Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate, kurz DHHB, möglicherweise eine Quelle für diese Kontamination darstellen könnte. Zur medizinischen Sonnenpflege Es steht im Verdacht, dass der UV-Filter DHHB möglicherweise mit dem Weichmacher Di-n-hexylphthalat (DnHexP) verunreinigt ist, was zu einer Kontamination von Sonnenschutzmitteln führen könnte. DnHexP gilt als potentiell fortpflanzungsschädlich und sind als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten. Die Verwendung von DHHB in Sonnenschutzmitteln hat insbesondere seit 2022 zugenommen, als Ersatz für den UV-Filter Octocrylen. Dieser Filter stand wegen seiner möglichen Belastung mit Benzophenon in den Schlagzeilen.Trotz dieser Diskussionen betont das BfR, dass kein Anlass besteht, auf Sonnencreme ganz zu verzichten. Besonders im Hinblick auf das Hautkrebsrisiko ist es wichtig, sich weiterhin vor schädlicher UV-Strahlung zu schützen.Vielmehr ist es wichtig, die Qualität der Rohstoffe genau zu überprüfen und auf Produkte zurückzugreifen, die frei von solchen Verunreinigungen sind. In Anbetracht all dessen ist es klar, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Auswahl von Sonnencremes vorsichtig sein sollten. Es empfiehlt sich, auf Produkte zu setzen, die von vertrauenswürdigen Marken hergestellt werden und frei von potenziell schädlichen Weichmachern sind. Die Sonnenschutzmittel von Phametra Cosmetics kommt ganz ohne die UV-Filter Octocrylen und DHHB aus. Zusätzlich ist er frei von Duftstoffen und Mikroplastik sowie konform mit dem Hawaii-Riffgesetz. Zur medizinischen Sonnenpflege